Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11730
VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729 (https://dejure.org/2013,11730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2013 - 22 BV 12.1729 (https://dejure.org/2013,11730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2013 - 22 BV 12.1729 (https://dejure.org/2013,11730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Mitbewerbers zum Bezirksschornsteinfegermeister; Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung eines Auswahlverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Mitbewerbers zum Bezirksschornsteinfegermeister; Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung eines Auswahlverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 22 B 11.1139

    Konkurrentenstreit um die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729
    Mit der Auswahl des einen Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung der anderen Bewerber einher (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 24 m.w.N.).

    Dieser Grundsatz des Beamtenrechts, wonach ein Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers - mit Ausnahme weniger gesetzlich geregelter Fälle - insbesondere wegen des dort geltenden Lebenszeitprinzips unwiderruflich vergeben ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 30 und 38), ist auf die von vorneherein nur befristet auf sieben Jahre erfolgende Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG) nicht übertragbar (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 25 m.w.N.).

    Der Senat weist zur formellen Gestaltung des Bewerbungsverfahrens auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 35 ff. m.w.N.) und aus Anlass des vorliegenden Verfahrens darauf hin, dass die zuständige Behörde verpflichtet ist, das Verfahren so zu gestalten, dass sich die materiellen Rechte der Bewerber nach Art. 12 Abs. 1 GG, § 9 Abs. 4 SchfHwG durchsetzen können.

    Es obliegt daher der Behörde, die von ihr geforderten Nachweise möglichst präzise anzugeben und erkennen zu lassen, welche nicht unmittelbar der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 3 und 4 SchfHwG zu entnehmenden, vielmehr von der Behörde selbst entwickelten Bewertungskriterien für die gesetzeskonforme Konkretisierung der Auswahlkriterien nach § 9 Abs. 4 SchfHwG zu Grunde gelegt werden (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 38 f. m.w.N.).

    Insoweit wäre es geboten gewesen, die Bewerber darauf aufmerksam zu machen, dass solche Nachweise, soweit vorhanden, gegebenenfalls vorzulegen sind (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 36 f. m.w.N.).

    Die von der Behörde herangezogenen Leistungsmerkmale entsprechen in ihrer Gewichtung untereinander - auch nach dem modifizierten Auswahlbogen - jedenfalls teilweise nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 4 SchfHwG, zu denen der Verwaltungsgerichtshof bereits ausführlich Stellung genommen hat (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 42 f. m.w.N.).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Berücksichtigung der Berufserfahrung zwar ausgeführt (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 36 f. m.w.N.), dass die Meisterprüfung mit zunehmender Tätigkeit im Beruf und der darin gesammelten Berufserfahrung mehr und mehr an Gewicht verliert.

    Die Zugangsvoraussetzung für die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister ist die Meisterprüfung, auf deren Bewertung ohne Überschreitung des Beurteilungsspielraums abgestellt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 53).

    Eine verdeckte Berücksichtigung des vom Verwaltungsgerichtshof verworfenen Kriteriums der "Ortskenntnis" (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 4) wäre unzulässig.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729
    Bei der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 SchfHwG handelt es sich - ebenso wie bei einer Ernennung für ein öffentliches Amt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 17 ff.) - um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung.

    Dieser Grundsatz des Beamtenrechts, wonach ein Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers - mit Ausnahme weniger gesetzlich geregelter Fälle - insbesondere wegen des dort geltenden Lebenszeitprinzips unwiderruflich vergeben ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 30 und 38), ist auf die von vorneherein nur befristet auf sieben Jahre erfolgende Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG) nicht übertragbar (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 25 m.w.N.).

    Im Übrigen könnte der Grundsatz der Ämterstabilität im vorliegenden Fall selbst bei seiner prinzipiellen Anwendbarkeit einer Anfechtung nicht entgegenstehen, weil der Kläger durch den Ablauf des Auswahlverfahrens objektiv gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Bestellung auszuschöpfen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 ff.).

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729
    a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729
    a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 02.08.2010 - 22 CS 10.1572

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729
    a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729
    Dass die Feuerstättensicherheit eine Aufgabe zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter mit Verfassungsrang darstellt, die auch dann bei der Besetzung von Kehrbezirken eine Rolle spielen kann, wenn sie nicht im Leistungsprinzip verankert ist (vgl. dazu BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 - juris Rn. 14), dürfte zwar zu bejahen sein.
  • VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135

    Zulassung zu einer Dult; Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729
    Ob ein Verlangen einer Behörde nach Erklärung eines persönlichen "Rankings" bei Mehrfachbewerbungen ohne spezielle normative Regelung z.B. in einer Verordnung nach § 9 Abs. 5 SchfHwG von ihrem Verfahrensermessen (Grundsatz effektiven Ressourceneinsatzes in der Verwaltung, vgl. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG) gedeckt sein kann (zum Verfahrensermessen bei komplexen Auswahlentscheidungen vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - juris Rn. 8), kann hier dahinstehen.
  • VG Stade, 15.07.2015 - 6 A 975/14

    Konkurrentenstreit im Hinblick auf Elternzeiten bei der Besetzung eines

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sei anerkannt, dass das Kriterium der Berufserfahrung als Grundlage der Auswahlentscheidungen herangezogen werden könne (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. April 2013 - 22 BV 12.1729 -, juris).

    Die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung beschränkt sich aufgrund des der Behörde zustehenden Beurteilungsspielraums daher darauf, ob das der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Anforderungsprofil sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 13), ob die Behörde einen unrichtigen Sacherhalt zugrunde gelegt hat, ob allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet oder ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Juli 2015; Bayerischer VGH, Urteil vom 22. April 2013, 22 BV 12.1729 -, juris Rn. 34; Dohrn, Das Deutsche Schornsteinfegerwesen, 740 § 9 Rn. 7, Stand: Juli 2012).

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 8 LA 174/14

    Befähigung; Bestenauslese; Beurteilungsspielraum; Bewertungsmatrix;

    Die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung beschränkt sich aufgrund des der Behörde zustehenden Beurteilungsspielraums daher darauf, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 13), ob die Behörde einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet oder ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1729 -, juris Rn. 34; Dohrn, Das Deutsche Schornsteinfegerwesen, 740 § 9 Rn. 7, Stand: Juli 2012).

    Dass insoweit ein Ausgleich durch Zusatzqualifikationen sowie Fort- und Weiterbildungen möglich ist, entspricht dem Grundsatz der Bestenauslese (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 22.4.2013, a.a.O., juris Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2023 - 6 S 1168/22

    Anforderungen an die Ausschreibung der Tätigkeit eines bevollmächtigten

    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich aufgrund des der Behörde zustehenden Beurteilungsspielraums darauf, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht, ob die Behörde einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet oder ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 10.11.2016 - 4 A 2279/13 -, juris Rn. 44 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 01.07.2015 - 8 LA 174/14 -, juris Rn. 18; BayVGH, Urteil vom 22.04.2013 - 22 BV 12.1729 -, juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 22 C 18.2625

    Zur Berechnung der "Kosten der Prozessführung" im Sinn von § 115 Abs. 4 ZPO

    Das Verwaltungsgericht ging in seinem am 22. Dezember 2016 gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG erlassenen Beschluss zutreffend davon aus, dass der Streitwert des Klageverfahrens voraussichtlich auf 15.000 EUR festzusetzen sein wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - juris Rn. 63; B.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 59; B.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1728 - juris Rn. 60; B.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1729 - juris Rn. 58; B.v. 21.5.2013 - 22 BV 12.1739 - juris Rn. 55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht